Testamente, Patientenverfügungen und Vollmachten sind das genaue Gegenteil von High Life, Freiheit, selbstbestimmt leben, keine Vorschriften, den ganzen Tag machen, was man will! So stellst du dir das Auswandererleben vor? So kann es sein – für eine geraume Zeit. Der Lauf der Dinge bestimmt, dass du älter wirst und mit dem Alter kommen die verschiedensten Gebrechen und Probleme. Irgendwann trifft es jeden auf die eine oder andere Art und Weise. Es ist nicht möglich, jede Eventualität zu berücksichtigen. Gut beraten sind die, die einen groben Lebensentwurf haben und sich genügend Flexibilität bewahren, um zur Not nochmal eine gänzlich andere Richtung einzuschlagen. Voraussetzung ist, dass du Herr der Lage und deiner sieben Sinne bist.
Das ist manchmal schneller vorbei, als du glaubst, und es bleibt keine Zeit zum Handeln. Deshalb gilt es, vorzusorgen, wenn es einfach ist. Leidensdruck im wahrsten Sinne des Wortes ist ein schlechter Berater. In den letzten vier Jahren haben wir nicht nur das pralle Leben auf der Insel kennengelernt. Nein, es waren schlimme Dinge, die sich in unserem Freundes- und Bekanntenkreis ereigneten. Diese Art von Geschehnissen, die man oft und gerne von sich fernhält. Finanzielle Probleme, psychische Probleme, Krankheit und erschreckend oft der Tod begleiteten uns durch die letzten Jahre. Aus erster Hand erfuhren wir, wie problematisch viele Dinge sind, wenn entsprechende Unterlagen fehlen oder jemand nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Ganz klar: Das soll uns und dir nicht passieren.
Leben heißt lernen, planen und vorsorgen
Während wir uns in Deutschland auf die soziale Absicherung durch den Staat und Behörden verlassen haben, hat sich auf unserer Herzensinsel Lanzarote nach und nach der eine oder andere Zweifel in den Kopf geschlichen. Während wir in Deutschland jahrelang davon gesprochen haben, demnächst ein Testament zu machen und es nie umgesetzt haben, ist uns hier die unbedingte Notwendigkeit, die „Dinge“ zu regeln, klar geworden. Diese Erkenntnis kam spät! Das geben wir zu. Susannes Eltern haben mehr Weitblick bewiesen. Sie haben ihre Erbangelegenheiten vor Jahrzehnten geregelt. Unser Rat: Folge ihrem Beispiel und informiere dich! Wenn du nicht willst, dass der Staat dein Eigenheim und das Gesparte nimmt, regele das zu deinen Lebzeiten bei klarem Verstand. Geben mit warmer Hand ist deutlich erfüllender als mit kalter! Wenn du also um 40–50 Jahre zählst, mach dir Gedanken, wie deine Zukunft aussehen soll und was mit deinen Hinterlassenschaften passiert. Überlege, welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn du zum Pflegefall wirst. Wie soll deine Pflege finanziert werden? Welche lebensverlängernden Maßnahmen sollen ergriffen werden? Wie soll deine Bestattung aussehen? Unangenehm! Es ist besser, du entscheidest mit klarem Kopf und selbstbestimmt, als dass Ärzte, dir fremde Personen und Vorschriften dich gegen deinen Willen am Leben erhalten, oder? Natürlich ist es nicht leicht, diese Entscheidungen hier und jetzt zu treffen. Das erfordert Mut und klares Zukunftsdenken von dir. Aber Vorsicht! Setze nicht die rosarote Brille mit dem Motto: „Das passiert mir nicht“ auf. Zu oft haben wir das genaue Gegenteil erlebt. Wie sagt man? Unverhofft kommt oft!
Das Testament – Eigentlich einfach und trotzdem vernachlässigt
Wie du weißt, lieben wir Sprichwörter. Eines lautet: Freunde sucht du dir und Familie hast du. Das gilt auch für dein Testament. Darin bedenkst du deine Lieben mehr oder weniger großzügig. Entgegen der landläufigen Meinung ist es nicht so einfach, ein Kind, Ehepartner oder sonst jemanden, der in irgendeiner Form einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil hat, auszuschließen. Das gilt für Spanien wie Deutschland gleichermaßen. Hier wartet die erste Entscheidung auf dich. Wenn du ein Testament verfasst, konsultiere einen Anwalt. Du musst dich entscheiden, nach welchem Erbrecht du dein Hab und Gut weitergeben möchtest. In der Regel gilt das Erbrecht des Landes, in dem du wohnst. Wir haben ein Testament nach spanischem Erbrecht in Gegenseitigkeit verfasst. Der jeweils Überlebende bekommt alles, ohne dass andere einen Anspruch erheben können. Sollten wir beide gleichzeitig das Zeitliche segnen, geht unser Erbe an die Eltern und so weiter. Du musst verstehen, dass ein Testament nicht in Stein gemeißelt ist, du kannst es jederzeit ändern (im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten). Achte darauf, dass klar definiert wird, dass ein vorhergehendes Testament seine Gültigkeit verliert. Wie, wer, was bekommt, musst du individuell entscheiden. Denke an die Erbschaftssteuer und sonstige Kosten, die auf den Begünstigten zukommen könnten. Da sind wir wieder beim Thema „geben mit warmer Hand“. Oft kann es günstiger sein, das Wohneigentum zu Lebzeiten mit einem unbegrenzten Wohnrecht zu überschreiben als es nach dem Tod zu vererben. Nach einer Wartezeit von 10 Jahren (deutsches Recht) kann der Staat keine Ansprüche mehr darauf erheben. Wie erwähnt: Konsultiere einen Anwalt zur rechtssicheren Formulierung, und Rücksprachen mit einem kompetenten Steuerberater sind ebenfalls empfehlenswert. Es ist nicht in deinem Interesse, dass deine Kinder mit leeren Händen dastehen, während Haus und Hof veräußert werden müssen, um eine Pflegeeinrichtung für dich zu finanzieren.

Die Generalvollmacht – Poder General
Niemand, wirklich niemand wünscht sich krank zu sein. Doch die Möglichkeit besteht immer. Nicht jeder ist mit einer Konstitution wie Juppie Heesters gesegnet und wird über 100 Jahre alt. Rechtlich läuft in Spanien vieles anders als in Deutschland. Wir würden dir empfehlen, dem Ehepartner, Kindern oder einer vertrauenswürdigen Person eine Generalvollmacht auszustellen. Diese Generalvollmacht muss von einem Notar beglaubigt sein. Der Notar erstellt die „Escritura Pública“. Diese ist unbefristet gültig und muss, falls gewünscht, von einem Notar widerrufen werden (Escritura de Revocación). Ohne diese Vollmacht hat dein Ehepartner im Falle deines Ablebens oder falls du durch eine schlimme Krankheit nicht mehr in der Lage sein solltest, keine Möglichkeit, Angelegenheiten für dich zu regeln. Die Vollmacht erlaubt dem Bevollmächtigten in deinem Namen z. B. deine Finanzgeschäfte zu regeln. Überweisungen, Kontoauflösung, Aktienverkäufe usw. sind nur mit dieser Vollmacht möglich. Kleiner Tipp: Hinterlegt die Vollmacht direkt nach Erhalt bei der Bank. So besteht kein Klärungsbedarf. Gleiches gilt für Immobiliengeschäfte, Sachkäufe und Mietverträge. Nur mit der Vollmacht lassen sich diese Angelegenheiten von jemand anderem regeln.
Behördengänge, Steuerangelegenheiten, Unternehmensführung, Erbschaften usw. sind alles Vorgänge, die mit der Vollmacht in deinem Namen möglich sind. Stellt euch vor, ihr seid gesundheitlich nicht mehr in der Lage, alle diese Aufgaben zu erledigen. Im schlimmsten Fall versäumst du Fristen und wirst mit Sanktionen und Strafen belegt. Das dürfte deiner Genesung sicherlich nicht zuträglich sein. Im Todesfall würde deine Frau/dein Mann ohne die Vollmacht nur mit erheblicher Verzögerung Zugang zu Konten etc. erhalten oder sie/er hätte keine Möglichkeit, bestehende Verträge (Strom, Wasser, Kredite usw.) zu verwalten und zu kündigen. Diese Vollmacht könntest du auch in Deutschland aufsetzen lassen. Dann muss sie allerdings von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt und mit einer Apostille vom Konsulat beglaubigt werden. Du siehst, wie viel es zu bedenken gilt. Stell dir vor, du bist gesundheitlich angeschlagen und sollst ad hoc dein Leben aus der Hand geben. Du musst verstehen, dass mit dieser Generalvollmacht alles möglich ist: Autokauf, Hauskauf, Kontenauflösungen, Verträge abschließen oder kündigen, eben jede Art von Geschäften. Überlege dir sehr genau, wem du so viel Macht über dein Leben geben willst und zwar ganz ohne Druck! Fun-Fact: Für Männer wird diese Generalvollmacht scherzhaft „Papel de Ruin“ genannt.

Poder Especial – Die eingeschränkte Vollmacht
Als Alternative zu einer vollumfänglichen Generalvollmacht kannst du spezielle Vollmachten erteilen, die einzelne Angelegenheiten regeln. In der „Poder Especial“ wird festgelegt, was die legitimierte Person darf und was nicht. Ein Beispiel sind Immobiliengeschäfte oder Unternehmensführung. Die bevollmächtigte Person kann Entscheidungen zu den in der Vollmacht festgehaltenen Themen treffen. Nichts weiter. Wie bei der Generalvollmacht muss die eingeschränkte Vollmacht von einem Notar beglaubigt werden. Bei Unternehmensführung, Immobiliengeschäften usw. sollte ein Anwalt die Formulierung übernehmen. Die Poder Especial wird genutzt, um den Immobilienkauf in Spanien rechtssicher über einen Anwalt abwickeln zu können. Wie gehabt kannst du die Vollmacht jederzeit von einem Notar in deinem Auftrag widerrufen lassen.
Die Patientenverfügung – Ultima Rasa, wenn nichts mehr geht
Während Vollmachten und Testament deinen Besitz regeln, geht es bei der Patientenverfügung (Manifestación Anticipada de Voluntad (MAV)) um deine Gesundheit und um deinen Tod. Ein großer Vorteil, wenn du in Spanien lebst, ist der „begleitete Suizid“ oder die „Euthanasie“. Während sich in Deutschland Politik, Richter und Ärzte schwer tun und lieber dubiosen Vereinen, die gegen eine horrende Gebühr das Sterben im Ausland ermöglichen, gibt es in Spanien die Möglichkeit, selbstbestimmt seinem Leben und Leiden ein Ende zu setzen. Entschuldige, dass wir direkt mit der Tür ins Haus fallen. Diese Möglichkeit ist der größte Unterschied zu einer deutschen Patientenverfügung. Aus unserer Sicht ein sehr, sehr großer Vorteil, der für das Leben in Spanien spricht. Ganz besonders, wenn du hier deinen „Lebensabend“ verbringst. Niemand möchte gegen seinen Willen am Leben gehalten werden und unter unwürdigen Bedingungen langsam vor sich dahinsiechen. Wir zumindest nicht. In der Patientenverfügung regelst du, was im Falle eines schweren Traumas (Unfall, Schlaganfall usw.) mit dir geschehen soll. Welche lebenserhaltenden Maßnahmen sollen ergriffen werden? Was, wenn abzusehen ist, dass du einen schweren Hirnschaden erleidest und nie wieder selbstständig leben kannst? Willst du das völlig egoistisch deinen Kindern oder deinem Partner aufbürden? Oder willst du ihm/ihr/ihnen die schwere Entscheidung überlassen, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen? Wir finden, eine Entscheidung von solcher Tragweite muss von jedem persönlich getroffen werden.
Stell dir vor, du erkrankst an unheilbarem Krebs: monatelange Chemo, gefolgt von einer Palliativbehandlung und unendlichen Wochen oder, wenn du Pech hast, Monaten mit Schmerzen im Hospiz? (In der Vollmacht bestimmst du auch das Ausmaß einer Therapie.) Denk darüber nach, solange du kannst! Neben deinem Ableben kannst du mit der Patientenverfügung alternativ bestimmen, wer im Zweifelsfall über weitere Behandlungsmaßnahmen entscheiden kann. Beispiel: Demenz. Du leidest unter Demenz und bist selber nicht in der Lage, deine Wünsche zu äußern und Entscheidungen zu treffen. Dann kann die in der Patientenverfügung genannte Person (Representante) für dich entscheiden. Das setzt voraus, dass du der Person vertraust und ihr klar mitgeteilt hast, was du wünschst und was nicht. Stichwort: Euthanasie! Was sollen wir sagen? Das Leben endet immer tödlich. In der Patientenverfügung bestimmst du ebenfalls, was nach deinem Ableben mit deinem Körper geschehen soll. Willst du deine Organe spenden? Wie möchtest du bestattet werden? Erdbestattung, Kremierung oder Rückführung nach Deutschland und Beisetzung in der Familiengruft? Wie immer: Du musst dich entscheiden. Die Patientenverfügung kannst du kostenlos direkt bei einem Beamten im Krankenhaus ausfüllen. Das ist der sicherste und einfachste Weg. Die Verfügung wird dann direkt in das zentrale Register eingetragen und steht allen Ärzten zur Einsicht zur Verfügung. Alternativ kannst du die Patientenverfügung bei einem Notar (kostenpflichtig) erstellen und ins MAV-Register eintragen lassen oder du verfasst sie selbst vor drei Zeugen, von denen zwei nicht mit dir verwandt (bis 2. Grad) sein oder in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen dürfen.

Regelt, was zu regeln ist
So unangenehm diese Themen sind, geh sie an. Es ist nicht nur für dich leichter zu wissen, dass alles geregelt ist. Wenn Entscheidungen von Behörden, Ärzten, Richtern usw. getroffen werden, entsprechen sie selten deinen Wünschen oder ziehen sich ewig hin. Bei Erbschaften sind Streitigkeiten und große finanzielle Nachteile für die Erben möglich. All dies sind Probleme, die dein Andenken schmälern. Besonders wenn du alleine bist und keinen Partner, Kinder oder Verwandten mehr hast, ist es wichtig, alles in „trockenen Tüchern“ zu haben. Eine ziemlich wichtige Information zur Sterbehilfe: Natürlich kannst du nicht „mal eben“ nach Spanien kommen und dich kostenfrei „abmurksen“ lassen. Zwingende Voraussetzung ist, dass du für mindestens 12 Monate korrekt in Spanien angemeldet bist. Du musst volljährig sein, es muss eine schwere Erkrankung vorliegen und du musst natürlich einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss mit einem Abstand von 15 Tagen zweimal gestellt werden. Dann entscheidet eine Kommission, ob deinem Antrag zugestimmt werden kann oder nicht. Du siehst, wie wichtig es ist, sich in Spanien korrekt anzumelden. Nur wenn du hier gemeldet und im spanischen Gesundheitssystem integriert bist, kannst du alle Vorteile nutzen. Als Residente (nach fünf Jahren) hast du die gleichen Ansprüche wie jemand, der hier geboren wurde. Dazu zählen geriatrische Behandlungen, Platz im Altenheim, Unterstützung bei häuslichen Aufgaben und vieles mehr. Wir raten jedem, der hier seinen Rest des Lebens verbringen will, sich frühzeitig mit all diesen Dingen zu beschäftigen.



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